Auktion

IHR ZUVERLÄSSIGER PARTNER RUND UM TEPPICHE, GEMÄLDE UND ANTIQUITÄTEN

VERSTEIGERUN

Die Versteigerung erfolgt öffentlich und freiwillig.


1. Teilnahme

Die Teilnahme an einer Auktion als Bieter steht jedermann offen. Bellwald behält sich aber das Recht vor, nach freiem Ermessen jeder Person den Zutritt zu ihren Geschäftsräumlichkeiten oder die Anwesenheit bzw. Teilnahme an ihren Auktionen zu untersagen.


2. Zuschlag

Den Zuschlag erhält der Meistbietende nach dreimaligem Aufruf. Auf den Zuschlagpreis hat der Käufer ein Aufgeld von 21% zu entrichten. Ein Bieter bleibt an das abgegebene Gebot gebunden, wenn ein nachfolgendes Übergebot ungültig ist oder vom Versteigerer zurückgewiesen wird.


3. Währung

Ausrufpreise, Gebote, Zuschläge und Rechnungsstellung ausschliesslich in Schweizer Franken (CHF).


4. Bezahlung

Die Bezahlung der ersteigerten Lose hat grundsätzlich am Auktionstag zu erfolgen, sofern der Versteigerer nicht eine 5tägige Zahlungsfrist einräumt. Käufer, welche die Lose nicht persönlich abholen, überweisen den Betrag sofort nach Rechnungsstellung. Der Anspruch auf Aushändigung der zugeschlagenen Lose entsteht erst nach vollständiger Bezahlung.


5. Ergebnisliste

Die Versteigerung und die daraus entstehenden Rechtsbeziehungen unterstehen schweizerischem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich 2. Der Versteigerer behält sich jedoch das Recht vor, den Schuldner an seinem Wohnsitz zu belangen. Soweit in den vorliegenden Versteigerungsbedingungen keine Sonderregelungen getroffen sind, gelten die Bestimmungen der Verordnung des Obergerichtes Zürich über das Verfahren bei freiwilligen öffentlichen Versteigerungen vom 19.12.1979.


EINLIEFERUNG

Sollten Sie einen Verkauf Ihrer Prachtstücke in Betracht ziehen, besuchen wir Sie bei umfangreicheren Objekten gerne auch bei Ihnen zu Hause.

Einlieferungen zu Bellwald Auktionen sind jederzeit möglich.


Ablauf einer Einlieferung.


1. Übergabe

Nach vorheriger Abstimmung (telefonisch, per E-Mail, Brief etc.) ist der einfachste Weg die Abholung durch unsere Fachspezialisten bei Ihnen zu Hause bzw. an dem von Ihnen präferierten Ort. Oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit uns zur Übergabe Ihrer Ware in unseren Geschäftsräumen in Zürich.


2. Bearbeitung

Nach der Übergabe wird Ihre Auktionseinlieferung von unseren Experten bearbeitet. Auf der Basis unseres Fachwissens und unserer langen Erfahrung wird dabei die optimale Aufteilung in verschiedene Auktionslose festgelegt. Fälschungsgefährdete Ware, die für einen optimalen Verkauferlös das Gutachten eines anerkannten Prüfers benötigen, werden von uns vor der Auktion an die entsprechenden Prüfexperten geschickt. Hierbei werden Ihnen nur die entstehenden Fremdkosten mit dem späteren Auktionserlös verrechnet.


3. Auktionskatalog

Etwa vier Wochen vor der Auktion verschicken wir den Bellwald Auktionskatalog an unsere Kunden im In- und Ausland. Sie erhalten als Einlieferer neben dem Auktionskatalog gleichzeitig eine Liste mit den verschiedenen Losnummern, unter denen Ihre Prachtstücke und Sammlungen angeboten werden.


4. Auktion

Dem Auktionskatalog entnehmen Sie den Versteigerungstag, an dem die Auktionslose mit Ihren Marken zum Verkauf kommen. Die Versteigerung wird in unseren eigenen Firmenräumen durchgeführt. Natürlich können Sie gerne bei der Auktion teilnehmen und die Versteigerung verfolgen.


5. Ergebnisliste

Bereits am folgenden Tag erhalten Sie eine E-Mail mit den Zuschlagspreisen.


6. Auszahlung

Bei der Auszahlung des Versteigerungserlöses, wenigen Wochen nach der Auktion, erhalten wir eine Erfolgsprovision, die wir mit der Auszahlung verrechnen. Der Erlös wird Ihrem Wunsch entsprechend (Überweisung, Bar) ausbezahlt.

Bellwald Auktionen

Zunstrasse 9

8152 Glattbrugg


Da wir zurzeit viel in Ausland sind, sind wir nur per E-Mail erreichbar. 


Email: info@bwteppich.ch

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